[202] An Karl August von Hardenberg, d. 22. Februar 1811
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Ew. Excellenz nehme ich mir die Freiheit, inliegende Abſchrifft Abſchrift eines Schreibens an den HE. v. Raumer zu über[Heimböckel:1999 (Reclam) 472] ſchicken, mit der gehorſamſten und unterthänigſten Bitte, die Meinung deſſelben, in der Sache des Abendblatts, nicht mehr zu Rathe zu ziehn. Ich unterſtehe mich, gegen die mir von Ew. Excellenz, in Ihrem gnädigſten Schreiben vom 18t d. gemachten Äußerungen einige ehrfurchtsvolle Vorſtellungen zu machen. Ein Blatt iſt allerdings ein halb-miniſterielles zu nennen, das, nach beſtimmten Verabredungen mit dem Miniſterio, ge[MA II 959] ſchrieben wird, und in Allem, was Geſetzgebung und Finanzverwaltung betrifft, unter ſeiner ſpeciellen Aufſicht ſteht. Nur ein Ununterrichteter kann ſagen, daß ich in der Herausgabe dieſes Blattes nicht beſchränkt [SE:1993 II 854] worden ſei, da die [2] [BKA IV/3 555] außerordentlichen Maasregeln, die mich genöthigt haben, den ganzen Geiſt der Abendblätter umzuändern, nur zu wohl bekannt ſind. Was endlich die mir angebotene Penſion betrifft, ſo laſſe ich Ew. Excellenz Meinung, wie es ſich von ſelbſt verſteht, ehrfurchtsvoll dahingeſtellt ſein; HE. v. Raumers Meinung aber, in unſrer erſten, auf Befehl Ew. Excellenz abgehaltenen Conferenz, Konferenz, war, daß ich dieſe Penſion für das Geſchäfft Geſchäft Geschäft Geschäft der Führung dieſes Blattes beziehen ſollte: wie ich mir auch die Freiheit genommen habe, ihm dies in dem beifolgenden Billet, Billett, Billett, worauf ich ſeine Antwort erwarte, zu äußern. Ew. Excellenz werden das Verſehen, womit in dem Abendblatte einmal bewußtlos gegen die Intereſſen der Staatskanzlei angeſtoßen worden iſt, bei ſo vielem guten Willen von meiner Seite, es wieder gut zu machen, nicht ſo ſtreng ahnden; und indem ich nochmals auf mein unterthänigſtes Entſchädigungsgeſuch zurückkomme, und [3] [BKA IV/3 556] inſtändigſt bitte, mich durch einen Beſcheid, gnädiger als den erhaltenen, [DKV IV 474] vor der Proſtitution zu ſichern, welche ſonſt unfehlbar eintreten würde, das Blatt unmittelbar, noch vor Ablauf des Vierteljahrgangs, aufhören laſſen zu müſſen, habe ich die Ehre zu ſein,
Ew. Excellenz unterthänigſter Hv H. v. Kleiſt Kleiſt. Berlin, d. 22t Feb. 1811. [Abschrift fehlt.]
[4] [BKA IV/3 548] [DKV IV 471] [SE:1993 II 853] [Heimböckel:1999 (Reclam) 471] [MA II 957]Abſchrift. Ew. Hochwohlgebohren habe ich die Ehre anzuzeigen, daß ich die Zugrundrichtung des Abendblatts ganz allein Ihrem Einfluß Einfluß, und der Empfindlichkeit über die Verachtung zuſchreibe, mit welcher ich, bei unſrer erſten Zuſammenkunft, Ihr Anerbieten, Geld für die Vertheidigung der [DKV IV 472] Maasregeln Sr. Excellenz anzunehmen, ausgeſchlagen habe. Es iſt kein Grund mehr für mich vorhanden, meinen Unwillen über die unglaubliche und unverantwortliche Behandlung, die mir widerfahren iſt, zurückzuhalten; und indem ich Ew. Hochwohlg. Hochwohlgebohren anzeige, daß wenn Dieſelben nicht Gelegenheit nehmen, Sr. Excellenz, noch vor Aufhören des Blattes, Blattes, welches in diesen Tagen erfolgen soll, von der Gerechtigkeit meiner Entſchädigungsforderung zu überzeugen, ich die ganze Geſchichte des Abendblattes Abendblatts [MA II 958] im Ausland drucken laſſen werde, habe ich die Ehre zu ſein,
&
Ew. Hochwohlgeb. ergebenſter
HvKleiſt.
H. v. Kleiſt.
Berlin,
d.
21t
Feb.
11.
An
den
HE.
Reg.
R.
v.
Raumer.
[Adresszeile fehlt.]