[199] An Karl August von Hardenberg, d. 13. Februar 1811
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Ew. Excellenz habe ich die Ehre ganz unterthänigst anzuzeigen, daß sich ein solches halb-ministerielles Blatt , als ich, in diesem Augenblick, in Zwecken der Staatskanzlei, redigiere, sich, auf keine Weise, ohne bestimmte Unterstützung mit officiellen Beiträgen, halten kann. Der Absatz ist unter [Heimböckel:1999 (Reclam) 470] dem Mittelmäßigen; und ich erlebe die verdrießliche Sache, daß mein Buchhändler , wegen Ausbleibens dieser Beiträge , in meine Befugniß , sie ihm zu versprechen, Mistrauen setzt: er tritt von dem zwischen uns abgeschlossenen Contract , der ihm eine Verbindlichkeit von 800 Rth. Rth Rth jährliches Honorar gegen mich auferlegt, zurück, und fordert noch obenein, wegen nicht gedeckter Verlagskosten, ein Entschädigungsquantum von mir von 300 Rth. So bestimmt ich nun [2] [BKA IV/3 539] auch, zu Anfang dieser Unternehmung, auf die mir gnädigst angebotene Geldvergütigung Verzicht leistete, so bin ich doch, da die Sache gescheitert ist, gänzlich außer Stand , diesen doppelten , beträchtlichen Ausfall zu tragen. Ew. Excellenz stelle ich anheim, [SE:1993 II 852] ob Höchstdieselben mich der Nothwendigkeit , mit meinem Buchhändler , wegen des besagten Contracts , einen Prozeß Proceß führen zu müssen, gnädigst überheben wollen; und indem ich, zu diesem Zweck, gehorsamst vorschlage , entweder das Abendblatt , für das laufende Jahr, durch ein Capital so zu fundiren, fundieren, daß meinem Buchhändler die Kosten gedeckt werden, oder aber, [DKV IV 470] falls dies nicht Ihren Absichten gemäß sein sollte, die Deckung der obigen in Streit begriffenen 1100 Rth. Rth Rth zu übernehmen, habe ich, in der tiefsten Hochachtung, die Ehre zu sein,
Ew.
Excellenz
Exzellenz
Exzellenz
unterthänigster
Hv
H. v.
Kleist .
Berlin ,
d.
13t
Febr.
1811 .