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  • [176] J. D. Sander, 15.8.1810

[176] An Johann Daniel Sander, d. 15. August 1810

Textwiedergabe  nach Handschrift.

  • Fassung Handschrift
    konstituiert
  • Textversion
    ohne orig. Zeilenfall
  • Textversion
    [+] ohne ſ, aͤ, oͤ, uͤ

Alle Textversionen sind inhaltlich identisch. Die Handschrift wird in konstituierter und emendierter Fassung dargestellt (eine textkritische Darstellung ist in Planung). Alle Emendationen sind im Anhang einzeln verzeichnet.
Die Fassung Handschrift zeigt die emendierte Wiedergabe der Handschrift. Der originale Zeilenfall ist beibehalten. Diese Fassung wird wegen der Zeilenlänge auf Smartphones nicht angezeigt.

In der Textversion ohne originalen Zeilenfall wird der Zeilenfall mit einem Schrägstrich / angezeigt, die Zeile wird aber nicht umbrochen. Die Zeilenzahl wird alle 10 Zeilen angezeigt.

In der Textversion ohne langes ſ sind das lange ſ und historische Umlautformen der heutigen Darstellungsweise angepasst. Der originale Zeilenumbruch wird nicht angezeigt, Seitenumbrüche bleiben erhalten.

[1] [BKA IV/3 426] [DKV IV 450] [SE:1993 II 838] [Heimböckel:1999 (Reclam) 455] [MA II 937]

Können Sie mir, lieber Freund, ſagen, wann ich das
Honorar empfangen kann?
Und ob ich es gleich empfangen
kann, welches mir allerdings das Liebſte]liebste wäre?
Schicken Sie
[Heimböckel:1999 (Reclam) 456] mir ſoviel, ſo viel, ]so viel, oder ſo wenig, als Sie wollen; es ſoll mir Alles]alles
recht ſein.
5

Ihr gehorſamſter
HvKleiſt. H. v. Kleiſt.
]H. v. Kleist.
Berlin, d.]den 15t ]15. Auguſt 1810. ]1810

176
An Johann Daniel Sander, d. 15. August 1810

Quellenangaben für Zitation
https://kleist-digital.de/briefe/176, [ggf. Angabe von Zeile/Vers oder Seite], 07.08.2025

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Apparat

Textwiedergabe nach Kopie der Handschrift. Die Handschrift ist in Besitz von:
SBB-PK

Erstdruck: [MP:1935] 584

Überlieferung

Ob Sander der tatsächliche Adressat des Schreibens ist, wird in der Forschung angezweifelt, obwohl die Adressierung des Billets auf »HErrn Buchhändler Sander Wohlgeb.« lautet. Sembdner [SE:1993] merkt an, dass von Geschäftsbeziehungen Kleists zu Sander nichts bekannt sei (S. 1003). Er fährt fort: »Ich nehme an, daß das Billet eigentlich für Reimer bestimmt war und Kleist es beim Adressieren mit einem gleichzeitig geschriebenen Billet an Sander verwechselte, was nach dem Öffnen dann richtiggestellt wurde. Tatsächlich zahlte Reimer am nächsten Tage, 16. 8. 1810, wie aus seinem Kontobuch hervorgeht, den ersten Vorschuß für das Käthchen! Im übrigen wäre dieses belanglose Billet das einzige, was Sander von seiner ganzen Korrespondenz mit Kleist des Aufbewahrens für wert gehalten hätte.« Dagegen führt Dirk Sangmeister [Estermann:2005, S. 322f] an, »Kleist hat dieses Billet an Sander gesandt, weil er kurz zuvor einen oder mehrere Texte geschrieben hatte für die ›Allgemeinen Staatsanzeigen‹, ›eine Zeitschrift in zwangslosen Heften‹ (Untertitel), die sein Freund Adam Heinrich Müller im Verlag von Sander herausgeben wollte«. Trotz dieses Einwands bleiben Sembdners Argumente von Gewicht, zumal die Anrede »lieber Freund« von Kleist nur gegenüber Reimer benutzt wird und er in der Honorarangelegenheit mit ähnlichen Formulierungen schon am 11. und 13. August Billets an Reimer geschickt hatte.

Angaben zur Überlieferung und Provenienz
Siehe:
[BKA] IV/3 425
[DKV] 981f.

Pagina Kleist-Ausgaben
  • [BKA] (177) IV/3 425–429
  • [MA] (177) II 937
  • [DKV] (186) IV 450
  • [SE:1993] (171) II 838
  • [Heimböckel:1999 (Reclam)] (175) 455f.
 Erwähnte Personen
  • []Kleist, Heinrich von (1)
  • []Sander, Johann Daniel (1)
  • [»]Alle Personen anzeigen +/–
 Erwähnte Orte
  • []Berlin (1)
 Vergleich Editionen

Die durchgeführte Kollation mit unterschiedlichen historischen und aktuellen Kleist-Editionen zeigt bestimmte Lesarten und Emendationen, die von der vorliegenden emendierten Fassung abweichen. In den Anmerkungen finden sich hierzu häufig nähere Erläuterungen. (Gelegentlich ist die Ursache für Abweichungen ein Transkriptionsfehler in der jeweiligen Edition.)

Disclaimer: Abweichungen, die ihren Grund in typographisch bedingten Normalisierungen und Standardisierungen haben, werden nicht angezeigt. Ein Anspruch auf Vollständigkeit kann nicht erhoben werden. Mitgeteilte Abweichungen müssen am Original überprüft werden.

[MP:1936] [2 Abw.]
  • 4ſoviel, ] ſo viel,
  • 7HvKleiſt. ] H. v. Kleiſt.
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