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    [Über die Luxussteuern]Bülletin der öffentlichen Blätter. [20.12.1810]Zweite literariſche Beilage zu den Berliner Abendblättern.
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70tes Blatt. Den 20ten Dezember 1810.

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Berliner Abendblaͤtter.

70tes Blatt. Den 20ten Dezember Liest ›December‹. 1810.

Wenn man den Zweck der, in dem Edict vom 28ten Oct. d. J., dem Lande auferlegten Luxusſteuern bedenkt —: wenn man erwaͤgt, daß ſie nicht ausgeſchrieben worden ſind, um die Hofhaltung eines ausgelaſſenen Fuͤrſten oder die Tafel ſeines Guͤnſtlings, oder den Putz und die Haushaltung ſeiner Maͤtreſſen ⁊c. zu beſtreiten; wenn man erwaͤgt, daß ſie, im feſten Vertrauen auf den Edelmuth und den Gemeinſinn der Nation, als eine Art von patriotiſchem Beitrag, in Augenblicken dringender faſt huͤlfloſer Noth, zur Rettung des Staats, erfordert worden ſind: ſo wird ein Brief ſehr merkwuͤrdig, der uns, von unbekannter Hand, mit der Bemerkung, daß er gefunden worden, zugeſtellt worden iſt. Wir theilen ihn ohne Abaͤnderung unſern Leſern mit.

Bruderherz!

Was klagſt du doch uͤber die, in dem Edict vom 28ten Oct. d. J. ausgeſchriebenen, neueſten Luxusſteuern? Die Abſicht und die Meinung, in der ſie ausgeſchrieben ſind, laſſe ich dahin geſtellt ſein; ſie iſt eine Sache fuͤr ſich. Die Auslegung aber koͤmmt dem Publico zu; und je oͤfter ich es uͤberleſe, je mehr uͤberzeuge ich mich, daß es dich und mich gar nicht trifft.

Es iſt wahr, ich halte 2 Kammerdiener und 5 Bediente; Haushofmeiſter, Kutſcher, Koch und Kunſtgaͤrtner mit eingerechnet, belaͤuft ſich meine Livree auf 12 Koͤpfe. Aber meinſt du deshalb (denn 276der Satz im Edict pro Mann betraͤgt 20 Thl.) daß ich 240 Thl. an die Luxus⸗Steuer⸗Caſſe entrichten wuͤrde? Mit nichten! Mein Gaͤrtner iſt, wie du weißt, eigentlich mein Vice⸗Verwalter, der Koch, den ich bei mir habe, urſpruͤnglich der Baͤcker des Orts; beide ſind nur nebenher Gaͤrtner und Koch; der Kutſcher, der Jaͤger auch, der Friſeur nebſt Kammerdiener, und zwei Bediente ſind, ſowahr ich lebe, bloße Knechte; Menſchen, die zu meinem Hofgeſinde gehoͤren, und die ich, wenn es Noth thut, auf dem Feld oder im Wald brauche. Da nun das Edict (§. II. 10. a) ſagt, daß Leute, die nur nebenher dienen, mehr nicht, als die Haͤlfte des Satzes und Knechte gar nichts zahlen: ſo bleibt fuͤr mich nur der Haushofmeiſter und zwei Bedienten als ſteuerpflichtig uͤbrig: macht (à 10 Thl.) 30 Reichsthaler, oder drunter.

Eben ſo, ſiehſt du, mit den Hunden. In meinen Staͤllen, die Wahrheit zu ſagen, befinden ſich zwei auserleſene Koppeln; Doggen, die eine, aͤcht engliſche, 17 an der Zahl; die andere beſteht aus 30 Jagdkleppern; Huͤhnerhunde, Teckel und der gleichen rechne ich nicht. Aber meinſt du, das Edict ſaͤhe deshalb mich an mit 1 Thl. pro Hund? Mit nichten! Dieſe Koppeln gehoͤren meinem Jaͤger; und da das Edict (§. II. 10. b.) Hunde die eines Gewerbes wegen gehalten werden, von der Steuer ausnimmt: ſo bleibt fuͤr mich nur, als ſteuerverfallen, ein Pudel von der norwegischen Race, ein Mops und der Schooshund meiner Frau: macht (à Hund 1 Thl.) 3 Thl. mehr nicht.

Ein Gleiches gilt von den Pferden! — Zwar, wenn es Markt iſt, faͤhrt meine Frau mit den vier hollſteinſchen Rappen nach der Stadt; das 277 ſchwarze Silbergeſchirr ſteht den zwei jungen Apfelſchimmeln nicht uͤbel und der Fuchs und Braune gehn gut, wenn ich ſie reite. Aber meinſt du, daß dies darum, durch die Bank, Reit⸗ und Kutſchpferde waͤren, die ich, mit 15 Thl. pro Stuͤck, zu verſteuern haͤtte? Mit nichten! Die Pferde, das weiß jedermann, brauch’ ich im Fruͤhjahr und bei der Erndte; und da das Edict (§. II. 10. c.) von Gebrauchspferden nicht ſpricht: ſo prallt die Forderung auch hieher von mir ab und ich zahle nichts.

Endlich, was die Wagen betrifft! — Zwar die zwei engliſchen Batarden, die ich kuͤrzlich gekauft, werde ich, ob ich ſie gleich in Kreisgeſchaͤften zuweilen brauche, mit 8 Thl. pro Stuͤck, verſteuern muͤſſen. Aber den Halbwagen und die drei in Federn haͤngenden Korbwagen mit Verdeck? Mit nichten! Den Halbwagen, an dem ich kuͤrzlich die Achſe zerbrach, verbrenn’ ich oder verkauf’ ich; und von den Korbwagen beweis’ ich, daß ich vergangenes Jahr Heu und Strauchwerk Liest ›Strauchwerk‹. damit eingefahren, und die 2 Fahrzeuge mithin Acker⸗ und Laſtwagen ſind. Mithin geht der Kelch der Luxusſteuer auch hier an mir voruͤber; und es bleibt, außer den Batarden, nur noch eine zweiraͤdrige Jagdcaleſche uͤbrig, die ich mit 5 Thl. (denn mehr betraͤgt es nicht) (§ II. 10. d.) zu verſteuern habe.

Lebe wohl!

Gaͤbe es der beguͤterten Staatsbuͤrger, welche ſo denken, mehrere: ſo waͤre es allerdings beſſer, weder die Luxus⸗ noch irgend eine andere Steuer waͤre ausgeſchrieben worden. Denn ob ein Staat, der aus ſolchen Buͤrgern zuſammengeſetzt iſt, beſteht, oder ob er, von den Stuͤrmen der Zeit, in alle Luͤfte verweht wird: das gilt voͤllig gleichviel. Gluͤcklicherweiſe aber fehlt es an wackern, der Aufopferung 278 faͤhigen Leuten, die den Drang des Augenblicks und die Zweckmaͤßigkeit der Luxusſteuer begreifen, im Lande nicht; und da obiger Brief nur die Verirrung einer einzelnen, iſolirten Schlechtigkeit ſein kann: ſo wollen wir, zur Rechtfertigung der beſagten Maasregel, folgende Antwort darauf verſuchen.

Mein Herr!

Wenn die Landesbehoͤrde, welche die Steuer ausſchrieb, ſtreng gegen Sie ſein wollte, ſo naͤhme Sie dieſelben, vermittelſt eines eigenen Spezialbefehls, von der Steuer aus. Sie ließe Ihren Namen da, wo er wahrſcheinlich fruͤh oder ſpaͤt noch einmal zu leſen ſein wird, anſchlagen, und ſetzte darunter: dieſer iſt von der Steuer frei. Da jedoch Huld und Guͤte, ſeit undenklichen Zeiten, die Eigenſchaft aller unſerer Landesregierungen geweſen iſt: ſo wird, meine ich, die ganze Maasregel, die ſie in Bezug auf Ihre Genoſſenſchaft, (falls Sie dergleichen haben) ergreifen duͤrfte, dieſe ſein, daß ſie durch Vergroͤßerung des Beamten⸗Perſonale, die Controlle der Luxusſteuer und der Verpflichtung ſie zu bezahlen, ſchaͤrft. Alsdann werden, wie ſich von ſelbſt verſteht, die Koſten, die dieſer neue erhoͤhte Etat veranlaßt, auf die Steuer geſchlagen werden; und ſtatt pro Bedienten 10 Thl. und pro Pferd oder Hund 15 Thl. oder 1 Thl. werden dieſelben pro Be dienten vielleicht 12 Thl. und pro Pferd oder Hund 16 Thl. und 3 Thl. zu bezahlen haben. Der ich die Ehre habe zu ſein

Dero Anonymus.

Buͤlletin der oͤffentlichen Blaͤtter.

Andreas Pearſe, Arbeiter in einer Decken⸗Fabrik in Briſtol, heirathete am 20. Januar 1801 Hanna Taylor, und mit derſelben zeugte er binnen ſechs Jahren vierzehn Kinder. Drei Soͤhne wurden ihm am 1. Okt. 1801 geboren; zwei Soͤhne am 3. Okt 1802; ein Knabe und ein Maͤdchen am 16. Juli 1803; zwei Knaben am 13. Mai 1804; ein Knabe und ein Maͤdchen am 14. Jan. 1806; und endlich ein Knabe am 16. Nov. 1807.

(Arch. fuͤr Geogr.)

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Zweite literariſche Beilage zu den Berliner Abendblaͤttern.

Intereſſante neue Schriften aus allen Faͤchern, welche bei J. E. Hitzig, hinter der katholiſchen Kirche Nr. 3. zu haben ſind.

Karl Friedrich Burdach, Phyſiologie. 8. 2 thl. 18 gr.

J. F. Facius, Aleßio. Ein Roman. 22 gr.

W. D. Fuhrmann, Handbuch der classischen Literatur. Zum Gebrauch der Schullehrer und aller Freunde der classischen Literatur. Vierter und letzter Band. Auch mit dem Titel: Handbuch der classischen Literatur der Roͤmer. Zweiter Band. 8. 3 thl. 12 gr.

J. Gruͤndler Gedanken uͤber eine Grundreform der Proteſtantiſchen Kirchen⸗ und Schulverfaſſung im Allgemeinen, beſonders aber in der Preußiſchen Monarchie. 8. 14 gr.

C. G. Heinrich Handbuch der Saͤchſiſchen Geſchichte. 8. 1 thl. 8 gr.

Wilhelm Kuhns Handbuch der deutſchen Sprache, mit Aufgaben zur haͤuslichen Beſchaͤftigung. Zum beſondern Gebrauch fuͤr Toͤchter⸗ und Elementarſchulen entworfen. Emendation wird nicht angezeigt. 8. 14 gr.

J. F. E. Loz, Ideen uͤber oͤffentliche Arbeitshaͤuſer und ihre zweckmaͤßige Organiſation. 8. 1 thl. 16 gr.

Dr. Martin Luthers kleiner Katechismus nach dem Beduͤrfniß unſerer Zeiten. 8. 6 gr.

J. C. F. Meiſter, Ueber den Eid nach reinen Vernunftbegriffen. Eine von den hohen Curatoren des Stolpeſchen Legats auf der weltberuͤhmten Univerſitaͤt Leyden gekroͤnte Preisſchrift, nach dem lateiniOriginale in freier deutſcher Bearbeitung fuͤr das liebe deutſche Vaterland. 4. 18 gr.

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Deſſelben Vorerkenntniſſe und Inſtitutionen des poſitiven Privatrechts. 8. 1 thl. 21 gr.

Deſſelben, Ueber mehrere ſchwierige Stellen im Persius und Horaz. 8. 8 gr.

Friedrich Rochlitz, Denkmale gluͤcklicher Stunden. Erſter Theil. Mit Kupfern. 8. 2 thl.

Sapphus Lesbiae Carmina et fragmenta. Recensuit, Commentario illustravit, Schemata musica adjecit et Indices confecit Henr. Frid. Magnus Volger, Paedagogii Regii Ilfeldensis Collaborator. 8. 1 thl.

Karl Heinrich Sintenis Ciceroniſche Anthologie, oder Sammlung intereſſanter Stellen aus den Schriften des Cicero. Zwei Theile. 8. 1 thl. 18 gr.

von Woltmann Geiſt der neuen Preußiſchen Staatsorganiſation. 8. broch. 20 gr.

Muſikalien.

Es kann doch ſchon immer ſo bleiben, als Antwort auf das Lied: Es kann ſchon nicht immer ſo bleiben; in Muſik geſetzt von C. F. H. Schmidt. 4 Gr.

Verzeichniß der vom July bis December 1810 wirklich erſchienenen Buͤcher aus allen Faͤchern, mit einem wiſſenſchaftlichen Repertorio wird bei mir an meine Kunden und ſonſt an bekannte Buͤcherfreunde gratis ausgegeben.

Berlin d. 20. December 1810.

J. E. Hitzig, hinter der katholiſchen Kirche Nr. 3.

[Über die Luxussteuern]; Bülletin der öffentlichen Blätter. [20.12.1810]; Zweite literariſche Beilage zu den Berliner Abendblättern.;

Quellenangaben für Zitation
https://kleist-digital.de/berliner-abendblaetter/1810-70, [ggf. Angabe von Zeile/Vers oder Seite], 18.05.2025

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  • 165ntworfen.entworfen.

Textkonstitution

Textwiedergabe nach:
Kleist, Heinrich von (Hrsg.): Berliner Abendblätter. 70tes Blatt. Den 20ten Dezember 1810. Berlin: J. E. Hitzig, 20.12.1810.

Faksimiledruck in: BA-Reprint:1925 S. 275–278

Angaben zu den einzelnen Artikeln

[Über die Luxussteuern]

Zur Autorschaft: Heinrich von Kleist

Pagina Erstdruck Berliner Abendblätter: S. 275–278

Pagina Kleist-Editionen: [BKA] II/7 I 345–348 [MA] II 434–437 [DKV] III 504–506 [SE:1993] II 400f.

Bülletin der öffentlichen Blätter. [20.12.1810]

Zur Autorschaft: Heinrich von Kleist [Bearb.]

Bülletin ›Pearce‹: Redigierter Text aus ›Archiv für Geographie, Historie, Staats- und Kriegskunst‹ vom 22.10.1810.

Pagina Erstdruck Berliner Abendblätter: S. 278

Pagina Kleist-Editionen: [BKA] II/7 I 348

Zweite literariſche Beilage zu den Berliner Abendblättern.

Zur Autorschaft: Julius Eduard Hitzig

Pagina Erstdruck Berliner Abendblätter: S. [Ohne Pagina]

Pagina Kleist-Editionen: [BKA] II/7 I 349f.

 Vergleich Editionen

Die durchgeführte Kollation mit unterschiedlichen historischen und aktuellen Kleist-Editionen zeigt bestimmte Lesarten und Emendationen, die von der vorliegenden emendierten Fassung abweichen. In den Anmerkungen finden sich hierzu häufig nähere Erläuterungen. (Gelegentlich ist die Ursache für Abweichungen ein Transkriptionsfehler in der jeweiligen Edition.)

Disclaimer: Abweichungen, die ihren Grund in typographisch bedingten Normalisierungen und Standardisierungen haben, werden nicht angezeigt. Ein Anspruch auf Vollständigkeit kann nicht erhoben werden. Mitgeteilte Abweichungen müssen am Original überprüft werden.

[BKA:1989] [3 Abw.]
  • 0Dezember ] Liest ›December‹.
  • 84Strauchwrrk ] Liest ›Strauchwerk‹.
  • 165ntworfen. ] Emendation wird nicht angezeigt.
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