[191] An August Friedrich Ferdinand Graf von der Goltz, d. 15. Dezember 1810
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Ew. Excellenz haben dem Präſidenten der Polizei, HE. Gruner, aufgegeben, die Aufnahme politiſcher Artikel in den Abendblättern nicht zuzulaſſen. Da HE. v. Raumer willends iſt, in dieſem Journal mehrere Fragen, die Maasregeln Sr. Excellenz des HE. Staatskanzlers anbetreffend, zu beantworten und zu erörtern, und demſelben daher ein möglichſt großer Wirkungskreis, wozu obiger Artikel nicht wenig beiträgt, beträgt, [sic!] zu wünſchen iſt: ſo unterſtehe ich mich, Ew. Excellenz unterthänigſt um die Aufhebung beſagter obigen höchſten Anordnung zu erſuchen. Ew. Ex[DKV IV 466] cellenz bitte ich gehorſamſt das Verſprechen anzunehmen, daß ich ſelbſt, mit der größten Gewiſſenhaftigkeit, über die politiſche Unſchädlichkeit dieſes Artikels wachen werde. Und indem ich mir vorbehalte, Ew. Excellenz Gnade, die Abendblätter an [2] [BKA IV/3 501] betreffend, noch in mehreren anderen Puncten, in einer perſönlichen unterthänigen Aufwartung in Anſpruch zu neh[Heimböckel:1999 (Reclam) 467] men, habe ich, in unbegränzter Hochachtung, die Ehre zu ſein,
Ew.
Excellenz
unterthänigſter
Hv
H. v.
Kleiſt.
Berlin,
d.
15t
Dec.
1810.
Mauerſtraße
N. 53.