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  • [169] G. A. Reimer, Mai 1810

[169] An Georg Andreas Reimer, Mai 1810

(Textwiedergabe  nach MP:1936.)

  • Fassung nach MP:1936
    emendiert
  • Textversion
    ohne orig. Zeilenfall
  • Textversion
    ohne ſ, aͤ, oͤ, uͤ

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[MP:1936] S. II 240 [BKA IV/3 400] [DKV IV 446] [SE:1993 II 835] [Heimböckel:1999 (Reclam) 452] [MA II 932] Lieber Herr Reimer, [Name fehlt].

Ich ſchicke Ihnen das Fragment vom meines Kohlhaas, und denke,
wenn der Druck nicht zu raſch vor ſich geht, den Reſt, zu rechter
Zeit, nachliefern zu können.

Es würde mir lieb ſein, wenn der Druck ſo wohl ins Auge 5
fiele, als es ſich, ohne weiteren Koſtenaufwand, thun]tun läßt, liesse, und
ſchlage etwa den Perſiles]»Persiles« vor.

Der Titel iſt: Moraliſche Erzählungen von Heinrich von
Kleiſt.

Ihr 10
treuer und ergebener
H. v. Kl.

169
An Georg Andreas Reimer, Mai 1810

Quellenangabe für Zitat:
https://kleist-digital.de/briefe/169 [ + Angabe von Zeile / Vers oder Seite ], 27.01.2023

Apparat

Zur Textkonstitution

Textwiedergabe nach: MP:1936, II 240

Die Handschrift ist verschollen (zuletzt nachgewiesen 1923).

Zur Datierung: Die Datumsangaben fehlen. Erich Schmidt [ES:1889] datiert den Brief auf 1809. Minde-Pouet datiert den Brief in [ES:1905] auf Ende August, in [MP:36] dann auf ›2. Hälfte August 1810‹. Sembdner datiert auf ›Mai 1810‹ (vgl. [SE:1994, S. 172ff]).

Angaben zur Überlieferung und Provenienz
Siehe:
[BKA] IV/3 399
[DKV] 971

Erstdruck
[Schmidt:1889] 302

 Erwähnte Personen
  • []Kleist, Heinrich von (2)
  • []Reimer, Georg Andreas (1)
  • [»]Alle Personen anzeigen +/–
 Vergleich Editionen

Die durchgeführte Kollation mit unterschiedlichen historischen und aktuellen Kleist-Editionen zeigt bestimmte Lesarten und Emendationen, die von der vorliegenden emendierten Fassung abweichen. In den Anmerkungen finden sich hierzu häufig nähere Erläuterungen. (Gelegentlich ist die Ursache für Abweichungen ein Transkriptionsfehler in der jeweiligen Edition.)

Disclaimer: Abweichungen, die ihren Grund in typographisch bedingten Normalisierungen und Standardisierungen haben, werden nicht angezeigt. Ein Anspruch auf Vollständigkeit kann nicht erhoben werden. Mitgeteilte Abweichungen müssen am Original überprüft werden.

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