[149] An Georg Moritz Walther, d. 5. April 1809
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ſehe ich mich genöthigt, zu melden, daß der Contract, in welchem der Hofr. Müller die Forderung der Phöbus-Redaction, [MA II 917] in Pauſch und Bogen, für 136 rh Rth. an Sie abgetreten hat, gänzlich ohne mein Vorwiſſen abgeſchloſſen worden iſt.
[Heimböckel:1999 (Reclam) 436]Ich zweifle nicht, daß Ew. Wohlgeb. dieſer Umſtand unbekannt war, und daß der Hofr. Müller Ihnen die Verſicherung gegeben hat: ich wäre von dieſem Schritte unterrichtet.
Inzwiſchen iſt, durch ein ſo wenig freundſchaftliches Verfahren, wozu noch andere Schritte kommen, die nicht [2] [BKA IV/3 281] hierher gehören, das gute Vernehmen geſtört worden, das bisher unter uns obwaltete.
Wenn alſo Dieſelben, wie mir der Hofrath verſichert, den Phöbus, für das nächſte Jahr, in Verlag nehmen wollen: ſo trete ich entweder von der Redaction zurück, oder ſuche mir einen andern Corredacteur, als den Hofr. Müller.
[DKV IV 430]Indem ich Ew. Wohlgebohren gefällige Erklärung über dieſe Puncte erwarte, habe ich die Ehre, zu ſein, Ew. Wohlgebohren Wohlgeboren Wohlgeboren ergebenſter Heinrich v. Kleiſt Dreßden, d. 5t Aprill 9. Willſche Gaſſe, Löwen-Apotheke, 4 Treppen hoch.